Brandschutzklappen / Brandschutzventile
Entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung müssen Lüftungsleitungen in Gebäuden die Brandabschnitte überbrücken, so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können.
Brandschutzklappen und Brandschutzventile müssen ein entsprechendes Prüfzeichen besitzen.
Wartungen müssen nach den einschlägigen Richtlinien und Herstellervorgaben, von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Um die einwandfreie Funktion der Brandschutzklappen und Brandschutzventile zu gewährleisten, ist jährlich eine Wartung durchzuführen, es werden z.B. die Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate und Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt.
Der Wartungsaufwand ist abhängig vom Zugang und Bauart der Brandschutzklappen und Brandschutzventile.
Gerne übernehmen wir für Sie die Wartung und ggf. Instandsetzung Ihrer Brandschutzklappen und Brandschutzventile.