Notbeleuchtung
Bei der Sicherheitsbeleuchtung unterscheidet man Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Anti-Panik-Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Die verschiedenen Arten der Sicherheitsbeleuchtung unterscheiden sich durch die vorgegebene Beleuchtungsstärke, die zu beleuchtende Fläche und die Zeitdauer (Nennbetriebsdauer), in der diese Sicherheitsbeleuchtung wirksam sein muss.
Sicherheitsleuchten sind Leuchten mit einer eigenen (Einzelbatterie) oder ohne eigene Energiequelle (Leuchten für zentrale Notstromversorgung), die für die Sicherheitsbeleuchtung verwendet werden können.
Bei den Sicherheitsleuchten unterscheidet man Leuchten für die Rettungswegbeleuchtung sowie Rettungszeichenleuchten. Die Rettungszeichenleuchte ist eine Formleuchte, auf der ein Rettungszeichen angebracht ist. Sie dient der Kennzeichnung von Rettungswegen und Notausgängen.
Es wird zwischen Leuchten in Dauer- oder Bereitschaftsschaltung unterschieden. Bei Dauerschaltung können die Sicherheitsleuchten mit den Leuchten zur Allgemeinbeleuchtung geschaltet werden. Bei Netzausfall schalten die Lampen in den Sicherheitsleuchten automatisch in den Notbetrieb um. Bei Bereitschaftsschaltung einer Sicherheitsleuchte werden die Lampen bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung selbsttätig wirksam.
Soll eine Notbeleuchtung rechtzeitig wirksam werden, so muss eine geeignete Ersatzenergie zur Verfügung gestellt werden. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten: Einzelbatterieanlage, Zentralbatterieanlage oder Anlagen mit Ersatzstromaggregat.
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