Stellung eines Brandschutsbeauftragten

Brandgeschehen spiegeln sich zunehmend in überar- beiteten und ergänzten Rechtsnormen wider. Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen gewinnt eine fachlich orientierte Brandschutzberatung immer
mehr an Bedeutung.


Die bereits bei Neubauten und Nutzungsänderungen zum Tragen kommende Industriebau-Richtlinie fordert z.B. bei größeren Bereichen die Stellung eines geeigneten Brandschutzbeauftragten. Je nach Lage und Nutzung eines Gebäudes, kann die zuständige Behörde die Erfüllung besonderer vorbeugender Brandschutzmaßnahmen fordern.


Verkaufsstätten (hierzu zählen Gebäude und Ladengeschäfte mit mehr als 2.000 m² Gesamtfläche) müssen ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten stellen.

Brandschutzbeauftragte werden, sofern sich eine Erfordernis nicht bereits aus Sonderregelungen ergibt, von der Behörde insbesondere bei Sonderbauten gefordert. Sie haben u. a. die Aufgabe, während des Betriebes die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben der oder des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelfall schriftlich festzulegen.

Ein Brandschutzbeauftragter kann extern bestellt werden und darf auch für mehr als ein Objekt benannt sein.
Gerne Stellen wir für Sie den Brandschutzbeauftragten, sprechen Sie uns an und wir unterbreiten auf Ihre Bedürfnisse ein entsprechendes Angebot.

 

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