RAUCH-, GAS- UND WASSERWARNMELDER


Rauchwarnmelder sind mindestens einmal jährlich gemäß Herstellervorgabe auf seine Funktion zu überprüfen.

Dazu gehört z.B. eine Sichtprüfung ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist; Mängel in diesen Punkten müssen sofort beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss sofort ausgetauscht werden.
Auch ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht.



Ebenso zu den Rauchwarnmeldern führen wir die Wartung von Gasmeldern und Gefahrenmeldeanlagen durch.

Auch wird durch uns die Projektierung, Neuinstallation und die Erneuerung von Rauchwarnmeldern, Gasmeldern, sowie von Gefahrenmeldeanlagen angeboten.