Brandschutzordnung


Eine Brandschutzordnung wird in 3 Teile untergliedert:

Teil A
Diese Brandschutzordnung ist in Objekten öffentlich ausgehängt und für jedermann sichtbar, hier sind wichtige Verhaltensregeln im Brandfall aufgezeigt.

Teil B

Hier sind wichtige Sachen wie z.B. die Freihaltung der Flucht- u. Rettungswege, der Vorbeugung von Bränden, sowie dem Verhindern einer Rauch- oder Brandausbreitung niedergeschrieben und richtet sich an die Mitarbeiter, wie auch z.B. Handwerker in einem Objekt.

Teil C

Diese Brandschutzordnung ist speziell für Personen, welche mit besonderen Aufgaben des Brandschutzes beauftragt sind.

Brandschutzordnungen müssen immer an die vorhandenen Gegebenheiten angepasst sein.


Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung, Anpassung, oder Neuerstellung der entsprechenden Brandschutzordnung.


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